Prüfung nach §11 TierSchG bestanden

Es ist vollbracht .

Heute wurden die letzten beiden Prüfungsteile nach §11 Tierschutzgesetz für die „gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung von Hunde-Haltern zur Ausbildung von Hunden“ von mir erfolgreich abgeschlossen. — fantastisch.

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